Physiotherapie, die zu Dir kommt


Heilung beginnt dort, wo du dich am wohlsten fühlst – in deinem eigenen Zuhause. Mit unserem Hausbesuch bringen wir Bewegung zurück in dein Leben, lindern Schmerzen und unterstützen dich auf deinem Weg zu mehr Selbstständigkeit. Ohne lange Anfahrtswege und Wartezeiten – nur individuell abgestimmte Therapie genau dort, wo du sie benötigst.

Über mich

Ich bin Egon Egger, diplomierter Physiotherapeut mit Schwerpunkt auf mobile Physiotherapie und Hausbesuche.
Mit ganzheitlichem Blick, Empathie und Erfahrung begleite ich Menschen persönlich und flexibel in Deinem gewohnten Umfeld.

So funktioniert die mobile Therapie

Nach einem ersten Gespräch bei dir zu Hause erstelle ich einen individuellen Therapieplan, der genau auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist. Die Behandlung erfolgt direkt vor Ort, ohne Anfahrtswege oder Wartezeiten. So kannst du dich entspannt auf deine Genesung konzentrieren.

Meine mobilen Physiotherapie-Leistungen

Leistungen

Ich bringe dich in Bewegung – mit individueller Therapie, direkt bei dir zu Hause.
Physiotherapie – gezielt und wirksam.
Heilmassage – für Entspannung und Schmerzfreiheit.
Heilgymnastik – für mehr Kraft und Flexibilität.
Sturzprophylaxe & Gangschule – sicher und stabil im Alltag.
Atemtherapie & Pneumonieprophylaxe – für ein freies Atemgefühl.
Alles, was du brauchst, um dein Leben in vollen Zügen zu genießen.


Abrechnung & Kostenerstattung
Meine physiotherapeutischen Leistungen werden nach dem Wahlarztprinzip abgerechnet. Das bedeutet: Du bezahlst die Behandlung zunächst privat.

Mit der ausgestellten Rechnung und einer ärztlichen Verordnung (inkl. Diagnose und – falls nötig – dem Hinweis „Hausbesuch“) kannst Du die Kosten im Anschluss bei Deiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zur Rückerstattung einreichen.

Wie viel Du zurückbekommst, hängt von Deiner jeweiligen Krankenkasse ab – meist wird ein Teilbetrag oder ein fixer Kostenzuschuss pro Einheit übernommen.

Wichtig für Dich:

  • Die Verordnung muss vor Beginn der Therapie ausgestellt sein.
  • Je nach Versicherung ist eine chefärztliche Bewilligung notwendig.
  • Wenn Du eine Zusatzversicherung hast, kann unter Umständen der gesamte Betrag erstattet werden.

Wenn Du Fragen zur Abrechnung oder zur Rückerstattung hast, helfe ich Dir gerne weiter!

Schnelle Kontaktaufnahme leicht gemacht